Freiheit für a11e   id:  2813507
Grundrechte als garantierte Freiheit

In der Gegenwart genießen Bürger besonders in den westlichen Gesellschaften ein verfassungsmäßig garantiertes Mindestmaß an Freiheit (vgl. auch Bürgerrechte, Menschenrechte, Allgemeine Handlungsfreiheit). Wie das Individuum dabei selbst seine Realität erlebt, welchen Bestrebungen nach Selbstverwirklichung, Selbstverwaltung oder Eigenverantwortung es folgen kann, und an welche Grenzen es stößt, ist individuell verschieden: Einige Arten des riskanten Auslebens der Freiheit werden von der Gesellschaft eher sanktioniert als andere (Beispiel: Drogen, verglichen mit gefährlichen Sportarten oder riskantem anderweitigem Verhalten).

Persönlichkeitsrechte garantieren die Freiheit der Menschen vor Eingriffen in ihren Lebensbereich. Dazu gehören das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, d.h. das Recht sich frei zu bewegen, das Recht auf Privatsphäre sowie das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung, d.h. das Recht über seine personenbezogenen Daten zu bestimmen (Datenschutz-Grundrecht).

Die Meinungsfreiheit (Redefreiheit) ist das Recht eines jeden Menschen zur Äußerung und Verbreitung seiner Ansichten.

Ebenfalls gilt das Recht auf Anerkennung des Individuums, des Respekts (im Gegensatz zur Toleranz gilt der Respekt der Ganzheitlichkeit des Wesens) als auch dem verankerten, grundlegenden Recht auf Unversehrtheit des Lebens und Seins.

Vertragsfreiheit ist als Ausfluss der Privatautonomie das Recht eines jeden, seine Rechtsbeziehungen zu anderen nach eigenem Ermessen vertraglich zu regeln.

Rezipientenfreiheit, auch Informationsfreiheit, ist das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren.

Die Begriffe Pressefreiheit und Rundfunkfreiheit bezeichnen das Recht der Medien auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen.

Die Religionsfreiheit bezeichnet das Recht, seine Religion auszuüben, oder auch seine religiöse Überzeugung zu wechseln. Nach liberalem Verständnis findet die Freiheit der Religionsausübung ihre Grenze dort, wo die Freiheit anderer eingeschränkt wird, beispielsweise kann das Aufhängen von Kreuzen in der Schule von Nichtchristen so empfunden werden.